Preise


Behandlungen
Kostenübernahme

Die Kosten für eine Behandlung bei einer/m HeilpraktikerIn werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Private Krankenversicherungen oder private Zusatzversicherungen übernehmen oftmals einen Teil oder die gesamten Kosten (je nach Vertrag). Diejenigen, die nicht auf diese Weise versichert sind, zahlen die Behandlung daher selbst.

Reikibehandlung einschl. Anamnese/ Nachgespräch, ca. 90 Min.
alle weiteren Behandlungen, ca. 50 – 60 Min.
60,– €
48,– €
Fußreflexzonentherapie, ca. 30 Min.38,– €
Rückenmassage, ca. 30 Min.30,– €
Psychologische Beratung, ca. 60 Min.70,– €

Für die Erstattung von den privaten Versicherern wurde im Jahre 1985 ein Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) vereinbart. Es sollte die Grundlage bieten, heilpraktische Behandlungen erstattet zu bekommen. Bis heute konnte keine Einigkeit mit den privaten Krankenkassen über eine Aktualisierung erzielt werden.

Die in der GebüH aufgeführten Sätze stellen die mögliche Erstattung von der privaten Krankenkasse dar. Dieses hängt jedoch auch maßgeblich von der Versicherung und dem Vertrag ab. Der Differenzbetrag muss von den Patienten selbst übernommen werden. Eine mögliche Lösung können private Zusatzversicherungen sein, jedoch muss hierbei vorher gut kalkuliert werden, ob es sich lohnt (Kosten der Zusatzversicherung, Erstattungshöhe, Selbstbeteiligung etc.).

Das Behandlungshonorar wird vor Behandlungsbeginn zwischen Patient/in und Heilpraktiker/in vereinbart.